Niederlegung des Amtes als Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, sein „Geschäftsführeramt“ niederzulegen.
Jeder Geschäftsführer hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, sein „Geschäftsführeramt“ niederzulegen.
Der Wegfall der Eignung als GmbH-Geschäftsführer kann in der Praxis ein nachhaltiges Problem für den Geschäftsführer, aber auch für die Gesellschaft darstellen. Insbesondere dann, wenn der Wegfall „unbewusst“ erfolgt.