Insolvenz- und Sanierungsrecht

Zahlreiche (unglückliche) Faktoren können ursächlich dafür sein, dass ein Unternehmen in eine Krise gerät und letztlich eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. In einem solchen Fall sind schnelle Entscheidungen, sowie entschlossenes Handeln der Verantwortlichen, maßgeblich für die Rettung des Unternehmens.

Aufgrund unserer Spezialkenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht können wir Ihnen in einer solchen Ausnahmesituation eine hochspezialisierte Beratung und Begleitung bieten.

Im Insolvenz- und Sanierungsrecht bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung u. a.

  • bei einer präventiven Sanierung / einem präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

  • bei Eigenverwaltung

  • im Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO

  • im Insolvenzplanverfahren und bei einem Insolvenzplan

  • im Rahmen einer Insolvenzverwaltung

  • im Rahmen einer Sachwaltung

  • bei Insolvenzanfechtung

  • bei Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

  • bei Kreditsicherungsrechten in der Insolvenz

  • im Steuerrecht in der Insolvenz

  • im Immobilienrecht in der Insolvenz

  • bei der Entwicklung von Sanierungskonzepten

  • im Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue, Geldwäsche etc.).

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